Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette – Was man dazu wissen sollte!
Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der
1. Änderung vom 05.12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer
Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen
dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette
an der Windschutzscheibe einfahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen – nutzen Sie einfach unseren
Feinstaubrechner »
Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich bei den Prüfingenieuren der KÜS.
Sie möchten wissen welche Feinstaubplakette ihr Fahrzeug erhält?
Woraus setzt sich der Feinstaub zusammen, was bedeutet dies für die Gesundheit
Die Hintergründe zur Feinstaubplakette
Städte wollen 2008 erstmals Umweltzonen einführen
Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt