Feinstaubplakette

Die Feinstaubplakette – Was man dazu wissen sollte!

Feinstaubplakette Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 05.12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen – nutzen Sie einfach unseren Feinstaubrechner »

Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich bei den Prüfingenieuren der KÜS.

Welche Feinstaubplakette für ihr Fahrzeug?

Sie möchten wissen welche Feinstaubplakette ihr Fahrzeug erhält?

Feinstaub - Was ist das?

Woraus setzt sich der Feinstaub zusammen, was bedeutet dies für die Gesundheit

Die Kennzeichnungsverordnung im Einzelnen

Die Hintergründe zur Feinstaubplakette

Pressemeldung der KÜS

Städte wollen 2008 erstmals Umweltzonen einführen

Pressemeldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt